Hier finden sich sowohl Kammern wie auch Innungen und Verbände, sowie andere Einrichtung, die unternehmerisch, fachlich und rechtlich beratende Tätigkeiten undternhemen oder INteressen von einzelnen Handwerkern oder Gruppen vertreten und unterstützen.
Die beiden größten Organisationsformen für Handwerker sind die Handwerkskammern und die Innungen.
Eine Handwerkskammer ist eine in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts organisierte Selbstverwaltungseinrichtung des gesamten Handwerks in einem Kammerbezirk. Aufgabe der Handwerkskammern ist es die Interessen des Gesamthandwerks zu vertreten und die Belange des Handwerks im Zuge der Selbstverwaltung selbst zu regeln.
Nach der Handwerksordnung (HwO) haben die Kammern als Ziel die Interessen des Handwerks zu fördern und für einen gerechten Ausgleich der Interessen der einzelnen Handwerke und ihrer Organisationen zu sorgen, die Behörden in der Förderung des Handwerks durch Anregungen, Vorschläge und durch Erstattung von Gutachten zu unterstützen, regelmäßig Berichte über die Verhältnisse des Handwerks zu erstatten,
die Handwerksrolle zu führen, die Berufsausbildung zu regeln und die Mitglieder in rechtlichen und unternehmerischen Fragen zu beraten.
Die Handwerkskammer übt die Rechtsaufsicht über die Innungen und die Kreishandwerkerschaften im Kammerbezirk aus. Wie bei allen Berufskammern handelt es sich um eine Pflichtmitgliedschaft.
Im Gegensatz dazu ist die Mitgliedschaft in einer Innung, die die fachliche Organisationsform des Handwerks auf lokaler Ebene darstellt, freiwillig. Eine Innung ist ein Zusammenschluss selbständiger Handwerker oder gleichen oder ähnlicher Handwerke, um die gemeinsamen Interessen zu fördern.
Verbände sind freiwillige Zusammenschlüsse von Handwerkern auf noch kleinerer Ebene.